Allgemeine Geschäftsbedinungen


Makler-Courtage

 

Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlen Käufer und Verkäufer bei Erwerb/ Verkauf eines Objektes eine vorher schriftlich vereinbarte Courtage zu gleichen Teilen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an die Tilli Immobilien GmbH. Diese wird errechnet vom Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluß aller Nebenabreden und Ersatzgeschäfte (Anmietung anstelle Ankauf oder Ankauf anstelle Anmietung). Es können Pauschal-Courtagen vereinbart werden. Die Courtage ist fällig und zahlbar bei Abschluß des Vertrages. Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a..

 

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt, sofern dies vom Käufer bzw. Verkäufer verursacht wird, oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandlos oder nicht erfüllt wird.

 

Bei Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluß. Bei reinem Mietvertrag entsteht eine Nachweisgebühr in Höhe von zwei Kaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, diese ist vom Vermieter zu tragen. Sollte das Objekt bzw. der Kaufvertrag später beurkundet werden, so wird auch dann die volle Gebühr fällig.

 

Finanzierung:


Durch gute Kontakte zu regionalen Banken, selbständigen Finanzierungsvermittlern und div. Versicherungsgesellschaften sind wir in der Lage, Ihnen bei der gesamten Finanzierung unverbindlich behilflich zu sein. Für deren Angebote bzw. Vertragsinhalte übernimmt die Tilli Immobilien GmbH keine Haftung.

 

Geldwäschegesetz:

 

Auf Grund des Geldwäschegesetzes behalten wir uns vor, vor Beurkundung eine Finanzierungszusage einer deutschen Bank oder Sparkasse und in bestimmten Fällen einen Herkunftsnachweis des Eigenkapitals einzuforden.

 

Sonstiges:

 

Der Empfänger des Angebotes verpflichtet sich, die erhaltenen Informationen diskret zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung der Angebote und Mitteilungen ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamt-Courtage nach sich. Diese setzt sich aus Käufer- und Verkäufer-Courtage zusammen zzgl. der gesetzlichen MwSt., der Pauschal-Courtage oder 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.

Unsere Angebote sind freibleibend, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Quadratmeter-Werte sind keine Flächenberechnung. Die Angaben in diesem Angebot beruhen auf Angaben des Verkäufers, Prüfung obliegt dem Käufer.

Ist die von der Tilli Immobilien GmbH nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages dem Empfänger bekannt, so verpflichtet er sich, dieses innerhalb von einem Tag der Firma Tilli Immobilien GmbH schriftlich mitzuteilen und gleichzeitig nachzuweisen, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Einwände werden durch die Tilli Immobilien GmbH nicht akzeptiert und der Kunde gilt somit als Erstkontakt.

Die Angebote basieren auf den Angaben der Verkäufer, Vermieter, Bauträger, Bauunternehmer und Behörden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Darüber hinaus übernimmt die Tilli Immobilien GmbH keine Gewähr für Objekte, sowie für die Bebaubarkeit von Grundstücken und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sich der Empfänger eines Angebotes über den Zustand des Objektes, die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Art der Bebauung bei den zuständigen Behörden und Ämtern selber zu informieren hat. Der Erwerber hat sich zudem im Vorfeld selbst Kenntnis zu verschaffen bzgl. Altlasten, Baulasten und Erschließungszustand.

Ausgenommen hiervon ist Vorsatz durch die Tilli Immobilien GmbH.

Bei Bauherrnmaßnahmen machen wir darauf aufmerksam, dass wir ein Grundstück, als auch einen Bauwerks-/Lieferungsvertrag vermitteln, beides ist mit einer Courtage versehen. Die von uns angebotenen Entwurfspläne sind als Vorschläge zu verstehen und können vom Planungsrecht abweichen. Es bleibt dem Empfänger des Angebotes vorbehalten, dieses eigenständig zu prüfen. Wir machen darauf aufmerksam, dass bei einer Vermittlung eines Grundstückes und eines separaten Bauwerks-/Lieferungsvertrages, auf Grund des zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs, 5,5 % Grunderwerbssteuer auf die Gesamtmaßnahme anfällt (Grunderwerbssteuer nach GrEStG CBGBL I S. 418 vom 26.02.1997 und Bundesgerichtshof; XII ZR 255/04), auch wenn nur das Grundstück notariell beurkundet wird! Der Erwerber ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Meldung beim örtlichen Finanzamt.

Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich daraus beziehenden Nebenabreden.

Wir sind für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) als provisionsberechtigter Makler tätig.

Es stellt keinen Verstoß gegen unsere Unparteilichkeit dar, bei den Preisverhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer zu vermitteln, sofern nicht mindestens eine Vertragspartei dagegen Widerspruch einlegt.

 

Nebenabreden erhalten nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Die teilweise Unwirksamkeit von Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mönchengladbach, wenn nicht anderes vorgeschrieben oder vereinbart ist.

 

Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.